Beweissicherungs-Gutachten
außergerichtliche (gerichtliche) Beweissicherung als Dokumentation des baulichen Zustands der Nachbarbebauung (z.B. Gebäude innen und außen einschl. baulicher Außenanlagen wie Mauern, Wege, etc.; auf Wunsch auch Straßen und Gehwege) im Rahmen von Neubauvorhaben zum Nachweis von berechtigten Schadensersatzansprüchen und zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen:
Es handelt sich um eine Beweissicherung, die rein optischer Art ist und folgende Regelleistungen umfasst:
- Begehung vor Baubeginn
- Anfertigung eines Tonband-Protokolls
- Ausarbeitung eines Protokolls in Reinschrift, ergänzt mit digitalen Fotos
Als Zusatzleistungen kommen in Betracht:
- Zwischenbegehung nach Bedarf
- Schlußbegehung
- Schadensaufnahme, auf Wunsch mit Beurteilung der Kausalität und mit Vorschlägen zur Sanierung sowie zum voraussichtlichen Sanierungskostenaufwand
Die Auftraggeber sind die öffentliche Hand (Kommunen, Land und Staat, z.B. im Rahmen von Straßenbau- und Tunnelbauprojekten), Firmen (Bauunternehmungen, Bauträger, u.a.) sowie private Bauherren. Wir sind in diesem Bereich seit über 25 Jahren tätig und übergeben Ihnen auf Anfrage gerne eine Referenzliste.
Das Honorar für Beweissicherungs-Gutachten rechnen wir in der Regel als Pauschale ab. Bitte kontaktieren Sie uns, wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.